Mittwoch, 8. Mai 2013

Arbeit trotz Krankschreibung

Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitnehmer krank geschrieben sind und dennoch zur Arbeit gehen. Die Gründe sind vielschichtig. Bestehen aber meistens in der Besorgnis den Arbeitsplatz zu verlieren. Aber auch für den Arbeitgeber kann es zu erheblichen Fragen kommen. Was kann beispielsweise passieren, wenn der Arbeitnehmer trotz Aufforderung nicht zur Genesung nach Hause gehen möchte? 

Fällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung weg, wenn man trotz Krankschreibung zur Arbeit kommt?


Den Arbeitgeber trifft die Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Diese Pflicht wird aber nicht dadurch verletzt, dass ein Arbeitnehmer eingesetzt wird, welcher noch eine Krankschreibung hat. Da ein Arbeitgeber aber regelmäßig keine Kenntnis über die genaue Diagnose hat, tut er gut daran, den Arbeitnehmer aufzufordern, sich die vorzeitige Genesung vom Arzt bescheinigen zu lassen. Als  medizinischer Laie kann er auch nicht überblicken, ob die frühere Arbeitsaufnahme unter Umständen der Gesundheit des Arbeitenehmers schadet. So kann auch vermieden werden, dass andere Arbeitnehmer angesteckt werden.

Die Krankschreibung per se stellt lediglich eine Prognose dar, dass der Arbeitnehmer bis zu dem in der Krankschreibung benannten Termin arbeitsunfähig erkrankt ist. Diese Prognose kann sich ändern.

Der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch in diesem Fall unverändert. Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls greift der Versicehrungsschutz immer - selbst dann, wenn ein verbotswidriges Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt (vgl. § 7 Abs. 2 SGB VII).


Im Gesamtkomplex ist auch zu berücksichtigen, dass eine verfrühte Arbeitsaufnahme oftmals einen erheblichen Rückschlag mit sich bringen kann. Weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber ist geholfen, wenn eine Krankheit verschleppt oder nicht richtig auskuriert ist. Wir der Arbeitnehmer dann z.B. für längere Zeit "richtig krank", sind die negativen Folgen oftmals größer. 

Näheres zu diesem Thema: www.fachanwalt-arbeits-recht.de oder www.bork-rechtsanwalt.de

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