Montag, 13. Mai 2013

Nachtarbeitszuschlag als Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


Arbeitsgericht Cottbus, 3. Kammer, Urteil vom 04.04.2013, 3 Ca 1851/12

Leitsatz

1. Sollen Nachtarbeitszuschläge von der Entgeltfortzahlung tarifvertraglich ausgenommen werden, bedarf es dafür einer tarifvertraglichen Regelung gemäß § 4 Abs. 4 EntgeltfortzahlungsG.

2. § 6 Abs. 5 ArbZG ist nur eine Auffangregelung für den Fall, dass eine tarifvertragliche Regelung nicht besteht. Eine zu § 6 Abs. 5 ArbZG gefundene Auslegung kann deshalb nicht ohne Weiteres auf eine tarifvertragliche Regelung der Nachtarbeit übertragen werden.

Entscheidung Volltext: 3 Ca 1851/12

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