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Montag, 13. Mai 2013
Nachtarbeitszuschlag als Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitsgericht Cottbus, 3. Kammer, Urteil vom 04.04.2013, 3 Ca 1851/12
Leitsatz
1. Sollen Nachtarbeitszuschläge von der Entgeltfortzahlung tarifvertraglich ausgenommen werden, bedarf es dafür einer tarifvertraglichen Regelung gemäß § 4 Abs. 4 EntgeltfortzahlungsG.
2. § 6 Abs. 5 ArbZG ist nur eine Auffangregelung für den Fall, dass eine tarifvertragliche Regelung nicht besteht. Eine zu § 6 Abs. 5 ArbZG gefundene Auslegung kann deshalb nicht ohne Weiteres auf eine tarifvertragliche Regelung der Nachtarbeit übertragen werden.
Entscheidung Volltext: 3 Ca 1851/12
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