Dienstag, 14. Mai 2013

Gebühren Rechtsanwalt

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet natürlich Geld. Die Gebühren regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und üblicherweise ist der Streitwert maßgeblich. Die wenigsten Mandanten haben jedoch einen Überblick über die anfallenden Kosten. Woher auch, wenn man kein Jurist ist? Sie scheuen daher eine Kontaktaufnahme. Die Sorge ist unberechtigt. Eine Kernphilosophie meiner anwaltlichen Beratung besteht darin, Sie vor der Beauftragung umfassend über die anfallenden Kosten zu beraten, damit Sie selbständig und gut informiert Ihre Entscheidung treffen können.

Die Kosten für eine sog. Erstberatung können zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt frei vereinbart werden. In der Regel liegt das Honorar zwischen 50,00 Euro und 190,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Entscheidend ist dabei der Umfang und die Bedeutung für den Mandanten. Eine vertrauensvolle Beratung gebietet es, dass Sie vor der Erteilung des Auftrags über die Kosten informiert werden.

Ist die Erstberatung auf eine kurze Information, die möglichen Handlungsweisen und die zu erwartenden Kosten beschränkt, so kann der Rechtsanwalt im Einzelfall auch auf die Erhebung von Gebühren verzichten.

Wenn Sie sich mit Fragen und Anliegen telefonisch an meine Kanzlei wenden, so werden Sie grundsätzlich auch an mich durchgestellt. Weder findet die Bearbeitung Ihrer Anrufe in einem Callcenter statt noch werden Sie vom "Vorzimmer des Chefs abgeblockt". Bin ich bei Gericht oder in einer Mandantenbesprechung, so wird selbstverständlich eine entsprechende Telefonnotiz gefertigt und ich melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.


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