Die Kosten für eine sog. Erstberatung können zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt frei vereinbart werden. In der Regel liegt das Honorar zwischen 50,00 Euro und 190,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Entscheidend ist dabei der Umfang und die Bedeutung für den Mandanten. Eine vertrauensvolle Beratung gebietet es, dass Sie vor der Erteilung des Auftrags über die Kosten informiert werden.
Ist die Erstberatung auf eine kurze Information, die möglichen Handlungsweisen und die zu erwartenden Kosten beschränkt, so kann der Rechtsanwalt im Einzelfall auch auf die Erhebung von Gebühren verzichten.
Wenn Sie sich mit Fragen und Anliegen telefonisch an meine Kanzlei wenden, so werden Sie grundsätzlich auch an mich durchgestellt. Weder findet die Bearbeitung Ihrer Anrufe in einem Callcenter statt noch werden Sie vom "Vorzimmer des Chefs abgeblockt". Bin ich bei Gericht oder in einer Mandantenbesprechung, so wird selbstverständlich eine entsprechende Telefonnotiz gefertigt und ich melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.
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